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SchülerTicket Westfalen ersetzt Schülercard
Das Wichtigste vorab: Wenn Sie zurzeit eine SchülerCard erhalten, informiert moBiel Sie direkt. Sie brauchen erstmal nichts zu tun. Als Berechtigter wird Ihr Ticket einfach umgestellt und Sie erhalten mit Ihrer nächsten 3-Monats-Lieferung das neue Ticket, ohne einen neuen Antrag stellen zu müssen. Als Selbstzahler warten Sie bitte auf Nachricht von moBiel.
06.01.2023
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
mit Beginn des neuen Schulhalbjahres 2022/23 können Sie erstmals das neue SchülerTicket Westfalen bestellen! Dank der Kooperation zwischen Ihrem Schulträger und moBiel wird zum 1. Februar 2023 das SchülerTicket Westfalen an allen Schulen der Stadt Bielefeld eingeführt und ersetzt somit sowohl die SchülerCard als auch das Schulwegticket vollständig!
Mit dem SchülerTicket Westfalen erhalten Sie ein einheitliches und besonders günstiges Abo für den gesamten WestfalenTarif-Raum. Ihr Abo gilt dann rund um die Uhr – also für Schulweg und Freizeit. Auch den Bielefelder NachtBus dürfen Sie gratis nutzen.
Damit bereits jetzt keine Fragen offenbleiben, geben wir Ihnen heute nähere Informationen zum laufenden Pilotprojekt und was Sie nun tun müssen.
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Antworten auf die häufigsten Fragen. Die passenden Bestellformulare finden Sie unter www.moBiel.de/Schule oder auf der Homepage der Stadt Bielefeld www.bielefeld.de/ .
Es sind Fragen offen?
Wir sind gern für Sie da – sprechen Sie uns an! Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail, im Chat auf moBiel.de sowie direkt vor Ort im ServiceCenter moBiel und Jahnplatz Nr. 5.
Mit freundlichen Grüßen moBiel GmbH
06.01.2023-Aktualisierter Hinweis zu diesem Abschnitt: Links zu den Antragsformularen in diesem Abschnitt sind wegen der Einführung des SchülerTicket Westfalen nicht mehr aktuell. Bitte laden Sie benötigte Bestellformulare über den Link weiter oben (moBiel/Schule) herunter.
23. März 2022 – Mitteilungen für das Schuljahr 2022/2023:
Sehr geehrte Eltern, bitte denken Sie daran, dass für die Ausstellung der MoBiel-Fahrkarte SchülerCard von Ihnen ein Antrag zu stellen ist. Verfügen Sie zuzeit noch nicht über eine SchülerCard, dann ist ein Erstantrag zu stellen, für alle anderen gibt es einen Folgeantrag.
Die Beantragung der bezuschussten SchülerCard für das kommende Schuljahr ist von Ihnen eigenständig zu stellen. Die Anträge dafür können im Schulsekretariat der Schule abgeholt oder hier abgerufen (Hier zu den Formularen: “Antrag mit Zuschuss”, oder für Selbstzahler: “Antrag ohne Zuschuss”)werden. Für weitere Informationen finden Sie hier den “Informationsflyer-Schülercard” oder informieren Sie sich direkt bei moBiel: www.moBiel.de/Schule.
Erstanträge müssen – vollständig ausgefüllt – bis zum 29.04.2022 im Schulsekretariat eingereicht sein, um eine pünktliche Ausstellung der SchülerCard zum kommenden Schuljahresbeginn gewährleisten zu können.
Folgeanträge für bisherige Inhaber der SchülerCard (Hier zum vereinfachten Folgeantrag) müssen -vollständig ausgefüllt- bis zum 15.06.2022 eingereicht sein. Nach diesem Datum dürfen (aufgrund der dann verfallenen Einzugsermächtigung) keine Folgeanträge mehr angenommen oder weitergeleitet werden. Dieser Folgeantrag ist nur an diejenigen gerichtet, die bereits eine ermäßigte Schülercard besitzen. Der Antrag ist nicht von der Schule gegenzuzeichnen. Er kann also auch direkt per Mail an schuelerfahrkosten@bielefeld.de geschickt werden. Es ist nicht nötig, das Original nachzureichen.
Sie können Ihren Erstantrag auch gerne auf elektronischem Wege dem Sekretariat Ihrer Schule übermitteln: realschule.heepen@bielefeld.de
Sollten Geschwisterkinder eine nichtstädtische Schule besuchen und an Ihrer Schule einen Fahrkostenanspruch haben, so tragen Sie diese Geschwister bitte mit Fahrkartennummer auf dem Antrag ein.
Für alle Änderungen die sich noch nach der Antragstellung ergeben (Umzug, Schulwechsel, etc.) wenden Sie sich bitte direkt an uns. Dies gerne auch per Mail an die schuelerfahrkosten@bielefeld.de unter Angabe Ihrer bisherigen Fahrkartennummer.
Allgemeine Informationen
Wie im Frühjahr 2020 aus der Presse zu erfahren war, wurde zum Schuljahr 2020/2021 die SchülerCard eingeführt. Der Rat der Stadt Bielefeld hatte die Einführung am 06.02.2020 beschlossen.
Die SchülerCard ersetzt das Schulwegticket!
Alle Schülerinnen und Schüler aus Bielefeld, die eine städtische Bielefelder Schule besuchen, haben Anspruch eine SchülerCard zu erwerben. Wer bis dahin ein Schulwegticket hatte, musste die SchülerCard seitdem über das Schulsekretariat beantragen. Dabei fällt seit dieser Zeit ein Eigenanteil an (Ratsbeschluss). Mehr dazu weiter unten. Das Ticket wird seitdem auch für Selbstzahler zum Preis von 29 € angeboten.
Alle Schülerinnen und Schüler die nach dem Schülerfahrkostenrecht Anspruch auf Schülerfahrkosten haben, können eine ermäßigte SchülerCard im Schulsekretariat beantragen (siehe Merkblatt Schülerfahrkosten).
Dies bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler die bis dahin ein Schulwegticket erhalten haben, im Schulsekretariat einen Antrag auf eine SchülerCard stellen mussten, da Ihre Kinder ansonsten keine Fahrkarte erhalten. Ein vereinfachter Folgeantrag für diejenigen, die bereits eine SchülerCard haben, muss seit 2021 für jedes Schuljahr neu gestellt werden.
Das Schülerfahrkostenrecht und die damit Verbundenen Anspruchsvoraussetzungen haben sich durch diese Änderungen im Ablauf nicht geändert (siehe Merkblatt Schülerfahrkosten).
Die SchülerCard ist eine Monatskarte im Abo-Vertrag, wird für ein ganzes Schuljahr ausgestellt und berechtigt zu Fahrten durch ganz Bielefeld, ohne Einschränkung auf den Schulweg oder die Schulzeiten!
Die Höhe des Eigenanteils entnehmen Sie bitte dem Flyer weiter unten. Ein Eigenanteil entfällt jedoch für das dritte und jedes weitere minderjährige Kind einer Familie, sowie für Anspruchsberechtigte des Bielefeld-Passes und SGB-XII-Berechtigte.
Anzurechnen sind nur Kinder einer Familie die eine städtische Bielefelder Schule besuchen, sowie in einem Haushalt amtlich gemeldet sind.
Der Einzug des Eigenanteils erfolgt über ein SEPA Lastschriftmandat und wird durch den Verkehrsträger eingezogen.
Nach erfolgter Zahlung des Eigenanteils wird die SchülerCard herausgegeben. Die SchülerCard ist eine Monatskarte die zu Fahrten innerhalb Bielefelds berechtigt.
Es besteht keine Verpflichtung, die Karte zu abonnieren (Abobestimmungen siehe Antrag auf SchülerCard). Allerdings hat der Schulträger mit dem Angebot in Form der ermäßigten SchülerCard seine Verpflichtung, Schülerfahrkosten zu übernehmen, erfüllt. Somit ist jegliche andere Form der Erstattung von Fahrkosten ausgeschlossen (§97 Abs.3 Satz 4 Schulgesetz; § 12 Abs. 4 in Verbindung mit §13 Abs.5 der Schülerfahrkostenverordnung).
Die Anträge auf SchülerCard sind sorgfältig ausgefüllt und unterschrieben an die Schule zurückzugeben. Für Inhaber der SchülerCard gibt es einen vereinfachten Folgeantrag. Zu den Antragsdownloads folgen Sie bitte den Links im oberen Teil dieser Seite.


FAQ: Hier beantwortet moBiel (hoffentlich) alle noch offenen Fragen. Die FAQs für euch hier als Download!






Kontakt
Realschule Heepen
Alter Postweg 33 | 33719 Bielefeld
Telefon 0521 – 55799670
Fax 0521 – 557 99 6715
E-Mail: realschule.heepen@bielefeld.de