Allgemeine Informationen
Wie im Frühjahr 2020 aus der Presse zu erfahren war, wurde zum Schuljahr 2020/2021 die SchülerCard eingeführt. Der Rat der Stadt Bielefeld hatte die Einführung am 06.02.2020 beschlossen.
Die SchülerCard ersetzt das Schulwegticket!
Alle Schülerinnen und Schüler aus Bielefeld, die eine städtische Bielefelder Schule besuchen, haben Anspruch eine SchülerCard zu erwerben. Wer bis dahin ein Schulwegticket hatte, musste die SchülerCard seitdem über das Schulsekretariat beantragen. Dabei fällt seit dieser Zeit ein Eigenanteil an (Ratsbeschluss). Mehr dazu weiter unten. Das Ticket wird seitdem auch für Selbstzahler zum Preis von 29 € angeboten.
Alle Schülerinnen und Schüler die nach dem Schülerfahrkostenrecht Anspruch auf Schülerfahrkosten haben, können eine ermäßigte SchülerCard im Schulsekretariat beantragen (siehe Merkblatt Schülerfahrkosten).
Dies bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler die bis dahin ein Schulwegticket erhalten haben, im Schulsekretariat einen Antrag auf eine SchülerCard stellen mussten, da Ihre Kinder ansonsten keine Fahrkarte erhalten. Ein vereinfachter Folgeantrag für diejenigen, die bereits eine SchülerCard haben, muss seit 2021 für jedes Schuljahr neu gestellt werden.
Das Schülerfahrkostenrecht und die damit Verbundenen Anspruchsvoraussetzungen haben sich durch diese Änderungen im Ablauf nicht geändert (siehe Merkblatt Schülerfahrkosten).
Die SchülerCard ist eine Monatskarte im Abo-Vertrag, wird für ein ganzes Schuljahr ausgestellt und berechtigt zu Fahrten durch ganz Bielefeld, ohne Einschränkung auf den Schulweg oder die Schulzeiten!
Die Höhe des Eigenanteils entnehmen Sie bitte dem Flyer weiter unten. Ein Eigenanteil entfällt jedoch für das dritte und jedes weitere minderjährige Kind einer Familie, sowie für Anspruchsberechtigte des Bielefeld-Passes und SGB-XII-Berechtigte.
Anzurechnen sind nur Kinder einer Familie die eine städtische Bielefelder Schule besuchen, sowie in einem Haushalt amtlich gemeldet sind.
Der Einzug des Eigenanteils erfolgt über ein SEPA Lastschriftmandat und wird durch den Verkehrsträger eingezogen.
Nach erfolgter Zahlung des Eigenanteils wird die SchülerCard herausgegeben. Die SchülerCard ist eine Monatskarte die zu Fahrten innerhalb Bielefelds berechtigt.
Es besteht keine Verpflichtung, die Karte zu abonnieren (Abobestimmungen siehe Antrag auf SchülerCard). Allerdings hat der Schulträger mit dem Angebot in Form der ermäßigten SchülerCard seine Verpflichtung, Schülerfahrkosten zu übernehmen, erfüllt. Somit ist jegliche andere Form der Erstattung von Fahrkosten ausgeschlossen (§97 Abs.3 Satz 4 Schulgesetz; § 12 Abs. 4 in Verbindung mit §13 Abs.5 der Schülerfahrkostenverordnung).
Die Anträge auf SchülerCard sind sorgfältig ausgefüllt und unterschrieben an die Schule zurückzugeben. Für Inhaber der SchülerCard gibt es einen vereinfachten Folgeantrag. Zu den Antragsdownloads folgen Sie bitte den Links im oberen Teil dieser Seite.