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Vertragstext für die Schülerendgeräte

Sehr geehrte Eltern, die Realschule Heepen verfügt seit Januar 2021 über schulische iPads, die im Bedarfsfall (Lockdown, Quarantäne) auch an SchülerInnen, die nicht über die Mittel verfügen, sich eigene Geräte anzuschaffen, ausgeliehen werden können. Die Geräte müssen nach Ende des Distanzunterrichts wieder in der Schule abgegeben werden und stehen dann den Klassen quasi als “Mobile Computerräume” für die Arbeit in der Schule zur Verfügung. Wenn Sie nach Rücksprache mit dem Klassenlehrer ein Endgerät für Ihre Kinder benötigen, bitten wir Sie, sich im Vorfeld den erforderlichen Vertragstext durchzulesen. Bei der Übergabe des Gerätes ist Ihr persönliches Erscheinen, gemeinsam mit allen Kindern, für die das Gerät ausgeliehen wird, erforderlich. Bringen Sie bitte einen Identitätsnachweis (Personalausweis) mit. Es ist nicht erforderlich, den Vertrag zuhause auszudrucken. Sämtliche Unterschriften (Ihre und die Ihres Kindes) sind in der Schule bei Übergabe des Leigerätes zu leisten. Kommen Sie bitte zum vereinbarten Übergabetermin mit Ihrem Lehrer pünktlich, da wir zu Coronazeiten Warteschlangen vermeiden wollen.

Leih- und Nutzungsvereinbarung

über ein iPad inklusive Zubehör zwischen der Stadt Bielefeld, vertreten durch die Realschule Heepen

im Folgenden: „Stadt Bielefeld“ und den Eltern/Erziehungsberechtigten des minderjährigen Kindes im Folgenden „Schüler“: Name des Schülers/Name, Anschrift der Erziehungsberechtigtenim Folgenden gemeinsam: „Entleiher“.

Diese Vereinbarung regelt die Bedingungen, unter denen die Stadt Bielefeld ein digitales Endgerät (hier: iPad) mit Zubehör dem Entleiher für außerschulischen Unterricht (Distanzlernen) zuhause zur Verfügung stellt. Die Anlagen 1, 2 und 3 sind Bestandteil dieser Leih- und Nutzungsvereinbarung.

  • 1 Leihgerät

Die Stadt Bielefeld stellt dem Entleiher die folgende Hardware für den in der Anlage genannten Zeitraum zur vertraglich beschriebenen Nutzung zur Verfügung.

  1. a) Apple iPad 10.2 Wi-Fi 32 GB (2019) inkl. Netzgerät und Netzkabel

mit der Inventarisierungsnummer/Seriennummer S00****

  1. b) Cover für Apple iPad

zusammen im Folgenden: „das Leihgerät“.

 

  • 2 Leihgebühr

Das Leihgerät ist Eigentum der Stadt Bielefeld und wird dem Entleiher durch die Stadt Bielefeld unentgeltlich überlassen.

  • 3 Beendigung Leih- und Nutzungsvereinbarung
  • Die Leih- und Nutzungsvereinbarung endet nach Ablauf der in der Anlage vereinbarten Frist.
  • Es besteht für jede Vertragspartei das Recht, die Leih-und Nutzungsvereinbarung jederzeit mit sofortiger Wirkung zu beenden. Dazu ist eine entsprechende Mitteilung in Textform erforderlich.
  • Verlässt der Schüler die o.g. Schule, so endet das Vertragsverhältnis mit dem letzten Schultag an der Schule.
  • Der Entleiher verpflichtet sich, das Leihgerät nach Beendigung dieser Leih- und Nutzungsvereinbarung in ordnungsgemäßem Zustand an die Schulleitung der o. g. Schule oder eine von ihr beauftragte Person zurückzugeben. Die Rückgabe muss spätestens fünf Werktage nach Beendigung der Leih- und Nutzungsvereinbarung erfolgen.

Erfolgt die Rückgabe nicht innerhalb der Frist von fünf Werktagen, kann die Stadt Bielefeld ohne weitere Mahnung die spätere Annahme verweigern und stattdessen Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes von dem Entleiher verlangen.

  • 4 Auskunftspflicht

Der Entleiher verpflichtet sich zu jeder Zeit nach Aufforderung durch die Schule Auskunft über den Verbleib des Leihgerätes zu geben und das Leihgerät in funktionstüchtigem Zustand vorzuführen.

  • 5 Zentrale Geräteverwaltung

Der Entleiher nimmt zur Kenntnis, dass das Leihgerät zentral über eine Mobilgeräteverwaltung administriert wird und im Falle des Verlustes geortet werden kann.

  • 6 Sorgfaltspflicht/Haftung
  • Der Entleiher trägt Sorge dafür, das Leihgerät pfleglich zu behandeln und überlässt das Leihgerät keinem Dritten.
  • Der Entleiher stellt die Betriebsbereitschaft (Aufladen des Akkus, Aktualisierung der iOS-Version nach Mitteilung, Anmeldung mit schulischer Apple-ID u.a.) sicher.
  • Der Entleiher haftet, ohne dass es des Nachweises eines Verschuldens bedarf, für sämtliche Schäden, Verluste und Funktionsbeeinträchtigungen, die an dem Leihgerät während der Vertragslaufzeit und danach bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe entstehen.
  • Abnutzungserscheinungen im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs stellen keinen Schaden dar.
  • Das Leihgerät ist in der ausgehändigten Schutzhülle (Smart Cover) aufzubewahren.
  • Alle auf dem Gerät mittels Aufkleber bei Auslieferung angebrachten Informationen, sind auf dem Gerät zu belassen und dürfen nicht entfernt werden.
  • 7 Nutzung
  • Das Leihgerät wird für die Zwecke des außerschulischen Unterrichts zu Hause (Distanzlernen) dem Schüler bis zur Beendigung der Leih- und Nutzungsvereinbarung zur Verfügung gestellt.
  • Der Entleiher verpflichtet sich die in dieser Vereinbarung benannten Nutzungsregelungen einzuhalten.
  • Das Leihgerät darf nicht für private Zwecke oder von Dritten genutzt werden, sondern es dient ausschließlich der Teilnahme des Schülers am Distanzlernen, inklusive der Vor- und Nachbereitung von Unterrichtsinhalten.
  • Die von der Schule aufgespielten Apps können im Rahmen des geltenden Datenschutzrechts genutzt werden.
  • Es ist ausdrücklich nicht gestattet, weitere Apps, Programme oder sonstige Dokumente auf das Leihgerät herunter zu laden bzw. aufzuspielen, die nicht für den in Absatz 1 genannten Zweck bestimmt sind.
  • 8 Datenspeicherung
  • Auf dem Leihgerät gespeicherte Daten, wie Präsentationen, Unterrichtsmitschriften, Ausarbeitungen etc., werden nach Rückgabe des Leihgerätes durch die Schule gelöscht. Eine Datensicherung durch die Stadt Bielefeld erfolgt nicht.
  • Das Sichern der Daten erfolgt in Eigenverantwortung des Entleihers.

  • 9 Diebstahl und sonstiger Verlust
  • Bei Diebstahl (auch Einbruchdiebstahl) des überlassenen Leihgerätes muss durch den Entleiher umgehend eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Die polizeiliche Anzeige ist binnen drei Werktagen der Schulleitung schriftlich vorzulegen.
  • Jeglicher Verlust muss der Schulleitung unmittelbar nach Verlust gemeldet werden.
  • Kann das verlorengegangene Leihgerät nicht wiederbeschafft werden, ist der Entleiher verpflichtet, den Wiederbeschaffungswert des Leihgeräts zu ersetzen.
  • 10 Beschädigung
  • Jede eintretende Beschädigung oder Funktionsbeeinträchtigung des Leihgeräts oder Zubehörs muss der Schulleitung unmittelbar nach Eintritt der Beschädigung oder Funktionsbeeinträchtigung gemeldet werden. Das Leihgerät ist innerhalb von fünf Werktagen nach der Mangelanzeige an die Schulleitung der o. g. Schule oder eine von ihr beauftragte Person zurückzugeben. Der Entleiher trägt die Kosten einer anfallenden Reparatur bei einer Reparaturstelle nach Wahl der Stadt Bielefeld.
  • Es ist dem Entleiher nicht gestattet, Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen eigenmächtig durchzuführen oder in Auftrag zu geben.
  • Bei nicht wirtschaftlich zu reparierenden oder irreparablen Schäden ist der Wiederbeschaffungswert des Leihgeräts vom Entleiher zu ersetzen.
  • Der Neuwert des Gerätes beträgt zurzeit (Stand: Sept. 2020) 369,40 € incl. gültiger MwSt.
  • 11 Versicherung
  • Das Leihgerät ist nicht über die Stadt Bielefeld versichert.
  • Zur Absicherung bei einem Diebstahl oder einer Beschädigung (z.B. bei Displayschaden) des Leihgerätes kann eigenverantwortlich eine Versicherung bei einem Versicherer nach Wahl des Entleihers durch den Entleiher abgeschlossen werden. Die Kosten für die Versicherung trägt der Entleiher selbst.
  • 12 Vorschäden

Es bestehen lediglich die in der Anlage aufgelisteten Vorschäden. Die Anlage über Vorschäden ist dabei Vertragsbestandteil.

 

  • 13 Sonstiges / Salvatorische Klausel
  • Jegliche Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollte.

Bielefeld, Datum Unterschriften  Schüler/in    Eltern/Erziehungsberechtigte/r,  Vertreter der Realschule Heepen

                Unterschrift Schulleitung

Sofern nur ein Sorgeberechtigter unterschreibt, wird von diesem bestätigt, dass er entweder die alleinige elterliche Sorge für den/die Schüler/in hat oder mit Einwilligung und in Vertretung des anderen Sorgeberechtigten handelt.

Unterschrift Eltern/Erziehungsberechtigte/r

Anlage 3

Nutzungsregelungen für Schülerinnen und Schüler

zum Umgang mit iPads

an städt. Schulen in Bielefeld

 

1.      Worum geht es?

Die Stadt Bielefeld stellt Schülerinnen und Schülern für den Unterricht in der Schule sowie das Distanzlernen zu Hause digitale Endgeräte zur Verfügung. Die Geräte werden über die besuchte Schule verwaltet und im Falle des Distanzlernens ausgeliehen.

Die nachfolgenden Regelungen bieten einen verbindlichen Rahmen für einen verantwortungsvollen Umgang mit diesen digitalen Endgeräten.

 

Mit der Nutzung eines Leih-iPads verpflichtest du dich, diese

Regelungen einzuhalten!

2.      Welche Regeln sind verbindlich einzuhalten?

  • Du bist verpflichtet Dich bei Nutzung des Gerätes an das geltende Recht zu halten. Nehme daher keine unrechtmäßigen Handlungen vor.
  • Verletze keine Rechte anderer und halte Dich an die Regeln des Urheberrechts. Fremde Inhalte (Texte, Fotos, Videos, Lieder, Audio und andere Materialien) dürfen nicht ohne Genehmigung der Urheber gespeichert werden. Dazu gehören auch eingescannte oder abfotografierte Texte und Bilder.
  • Unterlasse es, unangemessene Inhalte oder anderes Material (das z. B. Nacktdarstellungen, Brutalität, Pornografie, anstößige Sprache, Gewaltdarstellungen oder kriminelle Handlungen zum Inhalt hat) zu veröffentlichen oder über die zur Verfügung gestellten Dienste zu teilen. (Anmerkung: Die jetzige Formulierung bedeutet, dass keinerlei Material veröffentlicht oder geteilt werden darf!)
  • Die Verbreitung und das Versenden von belästigenden, beleidigenden oder bedrohenden Inhalten sind verboten.
  • Unterlasse Handlungen, durch die Kinder ausgenutzt werden, ihnen Schaden zugefügt oder angedroht wird.
  • Falls Dir Deine Schule die Nutzung der E-Mail-Funktion erlaubt, darfst Du keine Massen-Nachrichten (Spam) und/oder andere Formen unzulässiger Werbung versenden.
  • Unterlasse Handlungen, die betrügerisch, falsch oder irreführend sind (z. B. sich als jemand anderes ausgeben oder versuchen die Dienste zu manipulieren).
  • Unterlasse es, wissentlich Beschränkungen des Zugriffs auf bzw. der Verfügbarkeit der Programme und Apps zu umgehen.
  • Unterlasse Handlungen, die Dir oder anderen Schaden zufügen (z. B. das Übertragen von Viren, das Belästigen anderer, das Posten terroristischer Inhalte, Hassreden oder Aufrufe zur Gewalt gegen andere).
  • Unterlasse Handlungen, die die Privatsphäre von anderen verletzen.
  • Helfe niemandem bei einem Verstoß gegen diese Regeln.

3.      Was passiert, wenn ich mich nicht an die Regeln halte?

Bei Regelverstößen kann die Schulleitung das Leihgerät unverzüglich einziehen. Besteht der Verdacht auf das Vorliegen eines strafrechtlich relevanten Verstoßes, ist die Stadt Bielefeld verpflichtet, diesem Verdacht nachzugehen.

 

4.      Wie ist es mit dem Schutz und der Sicherheit meiner (personenbezogenen) Daten?

  • Je weniger persönliche Daten Du von Dir herausgibst und je verantwortungsvoller Du handelst, desto besser kannst Du zum Schutz und zur Sicherheit Deiner personenbezogenen Daten beitragen.
  • Respektiere auch das Recht anderer Personen an der Schule auf deren informationelle Selbstbestimmung.
  • Personenbezogene Daten (z.B. Lebensläufe, Klassenfotos, Filme, etc.) gehören grundsätzlich nicht in eine Cloud, weder die eigenen noch die von anderen.
  • Im Rahmen des Unterrichts kann es jedoch vorkommen, dass personenbezogene Daten entstehen. Bei Deinen personenbezogenen Daten und bei denen von anderen hast Du dafür zu sorgen, dass Sicherheit und Schutz von personenbezogenen Daten nicht durch leichtsinniges, fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln gefährdet werden.
  • Daher sind solche Daten nur in Ausnahmefällen (Genehmigung der Lehrkraft) und nach dem Prinzip der Datenminimierung und Datensparsamkeit sowie in verschlüsselter Form abzuspeichern. Frag Deine Lehrkraft oder den schulischen Administrator, wie man hierbei vorgeht.
  • Wenn Du weitere Fragen hast, wende Dich bitte an Deine Lehrkraft oder an den Datenschutzbeauftragten oder die Datenschutzbeauftragte der Schule.

5.      Was muss ich beim Passwort beachten?

  • Dein Passwort muss sicher sein und darf nicht einfach zu erraten sein. Dein Passwort muss aus mindestens 6 Zeichen bestehen. Sichere Passwörter sollten eine Zahl, ein Großbuchstabe und ein Sonderzeichen enthalten. Stelle sicher, dass du dein Passwort nicht vergisst.
  • Du musst das Passwort bei jeder neuen Ausleihe neu festlegen.

6.      Was muss ich bezüglich meiner Zugangsdaten beachten?

  • Du bist verpflichtet, die eigenen Zugangsdaten geheim zu halten und darfst diese Zugangsdaten nicht an andere Personen weitergeben.
  • Sollten die eigenen Zugangsdaten durch ein Versehen anderen Personen bekannt geworden sein, bist Du verpflichtet, sofort Maßnahmen zum Schutz des eigenen Zugangs zu ergreifen. Falls noch möglich, sind Zugangspasswörter zu ändern. Ist dieses nicht möglich, ist der schulische Administrator zu informieren.
  • Solltest Du in Kenntnis fremder Zugangsdaten gelangen, so ist es Dir untersagt, sich damit Zugang zum fremden Benutzerkonto zu verschaffen. Du bist jedoch verpflichtet, den Eigentümer der Zugangsdaten oder einen schulischen Administrator zu informieren.
  • Nach Ende der Unterrichtsstunde oder der Arbeitssitzung an einem Rechner Mobilgerät meldest Du Dich von dem Gerät bzw. der genutzten Software ab (ausloggen).

7.      Können meine Aktivitäten mit dem Gerät überwacht oder kontrolliert werden?

Wenn Du die Dienste, Programme und Apps verwendest, werden Deine Aktivitäten automatisch erfasst und gespeichert. Man bezeichnet dieses Protokollieren als «Loggen». Die Protokolldaten dürfen nur bearbeitet werden, wenn dies für das Funktionieren des Systems notwendig ist.

Sollte der Verdacht eines Missbrauchs der Dienste durch Benutzer vorliegen, können Protokolldaten stichprobenweise unter Hinzuziehung der/des örtlichen Datenschutz-beauftragten ausgewertet werden. Die Betroffenen werden entsprechend informiert.

 

Kontakt


Realschule Heepen

Alter Postweg 33 | 33719 Bielefeld

Telefon 0521 – 55799670
Fax 0521 – 557 99 6715
E-Mail: realschule.heepen@bielefeld.de