Startseite»Wiederbeginn des Präsenzunterrichts

Wiederbeginn eines angepassten Schulbetriebs ab dem 26.Mai 2021

Pädagogische Betreuung:

Eine pädagogische Betreuung (auf Antrag der Eltern) für Kinder der 5. und 6. Klassen bleibt weiterhin eingerichtet! Das Formular für die Anmeldung finden Sie hier zum Download !

Testpflicht:
Es besteht im Rahmen des Präsenzunterrichts bzw. der Betreuung eine Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler!


Informationen zu Corona Selbsttests

Gemäß der Vorgabe des Schulministeriums muss jede Schülerin und jeder Schüler einen Selbsttest durchführen.
Unsere Lehrkräfte werden den Lernenden in einer frühen Unterrichtsstunde das Vorgehen beim Selbsttest erläutern und es begleiten, sie dürfen allerdings nicht aktiv unterstützen.
Es ist durchaus möglich, dass Tests positiv ausfallen. Ein solches Ergebnis muss dann zeitnah bei einem genaueren Test bei einer Arztpraxis oder einer Teststation überprüft werden. Allerdings ist zu bedenken, dass es bei den Selbsttests auch zu falschen Ergebnissen kommen kann. Es gilt hier Ruhe zu bewahren!
Dennoch müssen die Schülerinnen und Schüler mit einem positivem Testergebnis die Lerngruppe verlassen, sich zu betreuenden Lehrkräften auf der Terrasse oder in die Aula begeben und ihre Eltern informieren, um dann den direkten Heimweg anzutreten. Idealerweise würden die Eltern ihre Kinder von der Schule abholen – der Heimweg mit Bussen ist vorsorglich nicht gestattet.

Allgemeine Informationen:

Laut aktuellem Erlass kehren am Mittwoch, den 26. Mai 2021, alle Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen der Sekundarstufe 1 in einen eingeschränkten Präsenzunterricht/ Distanzunterricht, im Wechselmodell zurück.

Hierfür werden die Klassen zur Coronaprävention geteilt und in der Realschule Heepen im täglichen Wechsel (Präsenz/Distanz) unterrichtet. Eine Durchmischung der einzelnen Lerngruppen ist untersagt. Der Differenzierungsunterricht und der Unterricht des jeweiligen „Beifaches“ findet nach Stundenplan im Distanzlernen statt.

Das Tragen einer FFp2- Maske oder einer medizinischen Maske ist verpflichtend! Individuelle Atempausen sind zu berücksichtigen.

Schülerinnen und Schüler werden darauf hingewiesen, dass sie eine Ersatzmaske zum Wechseln mit sich führen sollen.

Des Weiteren sind die Abstandsregelungen weiterhin einzuhalten.

Das Husten und Niesen in die Armbeuge gehören weiterhin zu Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen soll ein größtmöglicher Abstand zu anderen Personen eingehalten werden. Im Anschluss müssen die Hände gewaschen werden.

Benutzte Taschentücher müssen umgehend im Papierkorb (auf dem Flur) entsorgt werden.

Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig. Sie werden daher zum Schutz der Anwesenden unmittelbar und unverzüglich nach Hause geschickt. Bei einem positiven Testergebnis einer Schülerin/eines Schülers oder einer Lehrkraft werden direkte Kontaktpersonen des „Index“, ebenfalls bis Klärung des Sachverhaltes durch das Gesundheitsamt, nach Hause geschickt und im Distanzunterricht beschult.

Ablauf des Schultages an der Realschule Heepen (ab 15.03.2021)

mit Hinweisen für unsere Schülerinnen und Schüler

  1. Kommt pünktlich zum vereinbarten Zeit- und Treffpunkt zur Schule.
  2. Kommt mit angelegter medizinischer Maske zur Schule. Das Tragen einer Maske ist auf dem Schulgelände, im Schulgebäude und im Unterricht für alle verpflichtend.
  3. Vor dem Betreten des Schulgebäudes sind die Hände zu desinfizieren. Spender befinden sich im Schulgebäude.
  4. Nach dem Desinfizieren begebt ihr euch bitte auf direktem Weg zum genannten Klassen-/Fachraum. Die auf dem Boden angebrachten Pfeile weisen die Gehrichtung.
  5. Nach dem Betreten des Klassen-/Fachraumes begebt ihr euch zu dem mit eurem Namen gekennzeichneten Sitzplatz und legt eure Unterrichtsmaterialien bereit.
  6. Nun kann der Unterricht beginnen. 😊
  7. Um die Infektionsgefahr einzudämmen, sind Toilettenräume stets einzeln
  8. Damit die Innenraumluft kontinuierlich ausgetauscht wird, bleiben die Fenster/Türen während der Unterrichtszeit, soweit es die Temperaturen es zulassen, weit geöffnet. Ansonsten muss alle 20 Minuten mit weit geöffneten Fenstern gelüftet werden.
  9. Trinken und Essen ist nur außerhalb des Schulgebäudes erlaubt. Nur dafür darf die Maske abgesetzt werden!
  10. Jede Schülerin/jeder Schüler sorgt für seine eigene Getränke und Nahrungsmittel dürfen aus hygienischen Gründen nicht geteilt werden. Es besteht nicht die Möglichkeit im Kiosk einzukaufen oder Getränke nachzufüllen!!!
  11. Wenn ihr vor einem naturwissenschaftlichen Fachraum warten müsst, wartet ihr bitte bis zum Eintreffen der Lehrkraft auf dem
  12. Am Ende des Unterrichtstages verlasst ihr auf direktem Weg das Schulgelände. Desinfiziert euch nochmal beim Verlassen des Gebäudes eure Hände.
  13. Der neue Unterrichtstag startet mit einer frischen/neuen medizinischen Maske!

Dezember 2020

Uns erreicht eine Informationsmail der Stadt Bielefeld, in der klar gestellt wird, dass außerhalb des Schulgeländes, also etwa auf dem Schulweg und auf dem Spielplatz auf der Wiese neben dem Hallenbad, die Regeln der Coronaschutzverordnung gelten. In der Mail heißt es: “(…) außerhalb des Schulgeländes sind allein die Vorschriften der Coronaschutzverordnung mit z.B. Regelungen zum Mindestabstand und zur Maskenpflicht (§§ 2 und 3 der Coronaschutzverordnung) zwingend zu beachten. Sofern Schülerinnen und Schüler dies nicht umsetzen, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 18 Abs. 2 der Coronaschutzverordnung mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden kann.”

Die Stadt Bielefeld weist uns darauf hin, dass es “bereits einige Fälle in Bielefeld gegeben hat, in denen das Ordnungsamt tätig werden musste und auch Bußgelder an Schülerinnen und Schüler verhängt hat”.

Auf dem Schulgelände der RSH gilt während des Schulbetriebs, wie an allen Schulen des Landes NRW Maskenpflicht. Das bedeutet, dass auf dem Schulgelände innerhalb und außerhalb des Gebäudes ein Mund-Nase-Schutz getragen werden muss. Ausnahme von dieser Regelung gilt zurzeit nur, wenn gegessen bzw. getrunken wird, jedoch nur dann, wenn gleichzeitig der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5m eingehalten wird.

Im Sinne eines vertrauensvollen, verantwortlichen Miteinander und angesichts der zahlreichen notwendig gewordenen Quarantänemaßnahmen wollen wir euch Schülerinnen und Schülern das Einhalten der Vorschriften und auch einen sorgsamen Umgang miteinander ans Herz legen.

Falls Sie doch eine Reise ins Ausland planen, weisen wir Sie auf die Bestimmungen für Einreisende hin, die wir Ihnen hier zum Download bereitstellen. Bitte bleiben Sie weiterhin informiert durch die laufenden Informationen über eventuelle kurzfristige Änderungen hier auf unserer Homepage.

Oktober 2020

Aus aktuellem Anlass, und weil uns immer wieder Fragen zur Quarantäneregelung in der Schule erreichen, informieren wir Sie hier über die aktualisierten Vorgaben des Gesundheitsamtes:

Konzept Covid in Schule/Kita 29.10.20

Kinder und jüngere Jugendliche sind seltener betroffen als Erwachsene und nicht Treiber der Pandemie (RKI). Auch gibt es selten Ausbrüche in Schulen. Lehrkräfte werden nicht häufiger infiziert als die Durchschnittsbevölkerung. Von Schulen geht kein besonderes Risiko für die übrige Bevölkerung aus.

Schulen bieten den Kindern eine wichtige Lern- und Erlebnisumgebung. Sie sichern den Arbeitsablauf der Eltern. Daher sind Schulschließungen zu vermeiden: „Die Aufrechterhaltung eines „regulären“, zuverlässigen, kontinuierlichen Unterrichtsangebots als Präsenzunterricht… Vermeidung von kompletten und präventiven oder reaktiven Schulschließungen ist ein wesentliches Ziel der SARS-Cov-2-Infektionsprävention in Schulen“ (RKI).

Vor diesem Hintergrund scheint derzeit folgendes Vorgehen im Fall eines positiven Covid-Falles in der Schule/Kita sinnvoll:

  1. Schulen ab der 5. Klasse: Sitzpläne und Masken sind Vorschrift. Bei einem positiven Fall in einer Klasse gehen die Schüler*innen in 1,5 m Umkreis um den Indexfall (Kategorie I RKI) in Quarantäne. Die Lehrkraft geht in Quarantäne, wenn sie engen Kontakt zu der Indexperson hatte (1,5 m). Ein Test wird nur den o.g. Kindern und Lehrer*innen angeboten.
  1. In der Grundschule kann bei eingehaltenem Sitzplan wie oben verfahren werden, aber hier gilt wegen der fehlenden MNB-Pflicht ein Abstand von 2 m.
  1. In der Kita geht, wenn abgrenzbar, „nur“ die ganze Gruppe bei positivem Fall in Quarantäne. Je nach Recherche-Ergebnis zum Bewegungsverhalten müssen auch weitere Kinder in Quarantäne geben (z.B. wenn die Gruppentrennung nicht eingehalten werden konnte). Dieser Personengruppe wird ein Test angeboten und komplett Quarantäne verordnet. Erzieher*innen gehen in Quarantäne, wenn sie engen Kontakt zur Indexperson hatten (was für die Erzieher*innen der betroffenen Gruppe regelmäßig der Fall sein wird).
  1. Bei Clustern (gleichzeitiges Auftreten von mindestens 2 positiven Fällen) soll die ganze Klasse/Gruppe sowie die Lehrkraft in Quarantäne gehen und getestet werden.
  1. Die Recherche erfolgt telefonisch über die Schulleitung bzw. die Klassenleitung. Auch die Quarantäneverpflichtung wird dabei bereits ausgesprochen und Testung empfohlen. Die Schulleitungen werden gebeten, die Quarantäneverpflichtung gegenüber den Schüler*innen bzw. den Eltern im Auftrag des Gesundheitsamts mitzuteilen. Die Schulleitung erhält die „Quarantäne-Mail“ mit allen wichtigen Informationen zur Weitergabe. Quarantäneverfügungen gehen möglichst rasch postalisch an die betreffenden Personen.

Dr. Schmid

Bitte beachten Sie neben den weiter unten stehenden Regeln, die natürlich weiterhin gelten, die hier folgenden Bestimmungen der Landesregierung:

– Wenn Sie sich während der Schulferien in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind Sie verpflichtet, die zu Download zur Verfügung gestellte Erklärung abzugeben. Falls nicht, so geben Sie bitte Ihrem Kind die hier zum Download bereitgestellte Bestätigung mit in die Schule. Welche Länder zu den Risikogebieten zählen, können Sie auf der Seite des Robert Koch Institutes erfahren. Die Erklärung ist in jedem Fall vor dem ersten Schulbesuch Ihres Kindes abzugeben. Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Beachten Sie bitte mögliche aktuelle Änderungen der Bestimmungen, die für Anfang Oktober angekündigt wurden.

-Sollten Sie in Quarantäne müssen, können Sie hier den Informationsflyer “Corona-Infektion und häusliche Quarantäne” des RKI herunter laden.

Die Bezirksregierung weist uns im aktuellen Schreiben vom 30. September 2020 ausdrücklich darauf hin, dass private Reisen in Risikogebiete aktuell einer besonderen Planung und Umsicht bedürfen. Ggfs. müssen bestehende Planungen aufgrund geänderter rechtlicher Vorgaben und medizinischer Einschätzungen auch kurzfristig geändert werden. Die Situation kann sich täglich ändern und muss im Blick behalten werden.

Maskenpflicht besteht außerhalb des Unterrichts während des gesamten Aufenthalts auf dem Schulgelände innerhalb und außerhalb des Gebäudes; (Stand 01. September 2020). Ausnahmen: Aufenthalt auf dem eigenen Sitzplatz im Unterrichtsraum; Essen und Trinken mit 1,5m Abstand (!).

Bei auftretenden Symthomen im Schulalltag kann es möglich sein, dass Ihr Kind unverzüglich vom Präsenzunterricht ausgeschlossen wird. Auch Schnupfen kann zu den Symtomen einer COVID-19-Infektion gehören (RKI-Institut). Im Falle dieser Symtomatik, ohne weiterer Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung des Wohlbefindens, beobachten Sie Ihr Kind bitte zunächst für 24 Stunden zu Hause. Wenn keine weiteren Symthome auftreten, kann Ihr Kind wieder am Unterricht teilnehmen. Kommen jedoch weitere Symthome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen (MfSchule und Bildung NRW, Mitteilung vom 3. August 2020).

Bitte beachten Sie neben den weiter unten stehenden Regeln, die natürlich weiterhin gelten, die hier folgenden Bestimmungen der Landesregierung:

– Wenn Sie sich während der Schulferien in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind Sie verpflichtet, die zu Download zur Verfügung gestellte Erklärung abzugeben. Falls nicht, so geben Sie bitte Ihrem Kind die hier zum Download bereitgestellte Bestätigung mit in die Schule. Welche Länder zu den Risikogebieten zählen, können Sie auf der Seite des Robert Koch Institutes erfahren. Die Erklärung ist in jedem Fall vor dem ersten Schulbesuch Ihres Kindes abzugeben. Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Beachten Sie bitte mögliche aktuelle Änderungen der Bestimmungen, die für Anfang Oktober angekündigt wurden.

-Sollten Sie in Quarantäne müssen, können Sie hier den Informationsflyer “Corona-Infektion und häusliche Quarantäne” des RKI herunter laden.

Die Bezirksregierung weist uns im aktuellen Schreiben vom 30. September 2020 ausdrücklich darauf hin, dass private Reisen in Risikogebiete aktuell einer besonderen Planung und Umsicht bedürfen. Ggfs. müssen bestehende Planungen aufgrund geänderter rechtlicher Vorgaben und medizinischer Einschätzungen auch kurzfristig geändert werden. Die Situation kann sich täglich ändern und muss im Blick behalten werden.

Maskenpflicht besteht außerhalb des Unterrichts während des gesamten Aufenthalts auf dem Schulgelände innerhalb und außerhalb des Gebäudes; (Stand 01. September 2020). Ausnahmen: Aufenthalt auf dem eigenen Sitzplatz im Unterrichtsraum; Essen und Trinken mit 1,5m Abstand (!).

Bei auftretenden Symthomen im Schulalltag kann es möglich sein, dass Ihr Kind unverzüglich vom Präsenzunterricht ausgeschlossen wird. Auch Schnupfen kann zu den Symtomen einer COVID-19-Infektion gehören (RKI-Institut). Im Falle dieser Symtomatik, ohne weiterer Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung des Wohlbefindens, beobachten Sie Ihr Kind bitte zunächst für 24 Stunden zu Hause. Wenn keine weiteren Symthome auftreten, kann Ihr Kind wieder am Unterricht teilnehmen. Kommen jedoch weitere Symthome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen (MfSchule und Bildung NRW, Mitteilung vom 3. August 2020).

– Kann kein Präsenzunterricht stattfinden, etwa aufgrund der aktuellen Coronasituation oder kann Ihr Kind aus anderen Gründen als der eigenen Erkrankung, also etwa wegen Zugehörigkeit zu Risikogruppen, oder aufgrund von Quarantänemaßnahmen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, so besteht die Verpflichtung zum Distanzunterricht. Ihr Kind ist auch weiterhin verpflichtet, sich auf diesen Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen. Leistungen aus dem Distanzunterricht werden bewertet. Prüfungen finden weiterhin in der Schule statt (MfSchule und Bildung NRW, Mitteilung vom 3. August 2020).

– Bitte denken Sie unbedingt daran, dass Ihr Kind mindestens eine Maske zum Wechseln bei Durchfeuchtung dabei hat.

Coronavirus-Infektionen – Kontaktpersonenermittlung

FAQ der Stadt Bielefeld Gesundheits-, Veterinär und Lebensmittelüberwachungsamt

Wer ordnet die Quarantäne an?

Die Quarantäne kann nur vom Gesundheitsamt angeordnet werden. Dies geschieht durch einen persönlichen telefonischen Kontakt.

Wenn ein Schüler oder eine Schülerin von der Schule nach Hause geschickt wurde, weil er/sie einen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatte, dann sollte der Schüler oder die Schülerin zu Hause bleiben und abwarten, bis der Anruf des Gesundheitsamtes erfolgt. Dies kann bei erhöhtem Arbeitsaufkommen im Gesundheitsamt auch mal ein paar Tage dauern.

Wie lang ist die Quarantänedauer?

Im Falle eines relevanten Kontaktes des Schülers/der Schülerin zu einer positiv getesteten Person wird der Schüler/die Schülerin vom Gesundheitsamt für 14 Tage ab dem letzten Kontakt mit der infizierten Person in Quarantäne gesetzt. Die Erziehungsberechtigten erhalten hierüber im Anschluss eine schriftliche Verfügung.

Was ist ein relevanter Kontakt?

Dies muss jeweils individuell ermittelt werden. Das Gesundheitsamt orientiert sich dabei an den Empfehlungen des RKI (Robert-Koch-Institut), als der maßgeblichen Institution in Deutschland.

Abstand von der positiv getesteten Person, Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes von der positiv getesteten Person und den jeweiligen Kontaktpersonen, Dauer des Kontaktes, Belüftung der Umgebung sind wesentliche Kriterien bei der Beurteilung.

Bin ich auch in Quarantäne, wenn mein Kind oder einer meiner Mitbewohner*innen in Quarantäne gesetzt wurde?

Nein, es sind immer nur die Kontaktpersonen einer positiv getesteten Person in Quarantäne. Die Familienangehörigen sind nicht in Quarantäne, sie dürfen zur Schule, Kita oder Arbeit gehen.

Kontaktpersonen von Kontaktpersonen werden nicht in Quarantäne gesetzt.

Gibt es eine Testmöglichkeit?

In der Regel organisiert das Gesundheitsamt für die betroffenen Schüler und Schülerinnen und für die betroffenen Lehrkräfte ein Testangebot. Die Eltern erhalten in einem persönlichen Telefonat Informationen zu dem Testangebot.

Warum gibt es ein Testangebot?

Der Test dient der Umgebungsuntersuchung. Weitere möglicherweise infizierte Personen sollen so schnell wie möglich ausfindig gemacht werden, um die Infektionsketten rasch zu unterbrechen.

Wie und wann erfahre ich das Testergebnis?

Wenn das Testangebot des Gesundheitsamtes genutzt wurde, so erhalten die getesteten Personen ihr Testergebnis telefonisch. Es sollte von Nachfragen beim Gesundheitsamt bezüglich des Testergebnisses abgesehen werden. In der Regel liegt das Ergebnis innerhalb von zwei Tagen vor. Je nach Arbeitsaufkommen beim Labor kann es aber auch mehrere Tage dauern, bis das Testergebnis vorliegt.

Wird die Quarantäne verkürzt, wenn das Testergebnis negativ ist?

Die Inkubationszeit des Covid19 Virus beträgt 14 Tage. Innerhalb dieser Zeit kann eine Person symptomatisch oder positiv werden.

Wird der Test beispielsweise wenige Tage nach dem letzten Kontakt durchgeführt und ist negativ, so ist dies nur eine Momentaufnahme. Bei einer Inkubationszeit von 14 Tagen kann die Person zu einem späteren Zeitpunkt noch symptomatisch und positiv werden. Deshalb muss die Quarantänezeit von 14 Tagen eingehalten werden und kann nicht durch einen negativen Test verkürzt werden.

Warum handeln die Gesundheitsämter der Kommunen unterschiedlich?

Der Wohnort einer Person entscheidet darüber, welches Gesundheitsamt für sie zuständig ist. Jedes Gesundheitsamt ermittelt und entscheidet über Quarantänen nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung der Richtlinien des Robert Koch Institutes. So kann es passieren, dass die Ämter zu unterschiedlichen Einschätzungen kommen und Quarantänen unterschiedlich verhängt werden.

 

Kontakt


Realschule Heepen

Alter Postweg 33 | 33719 Bielefeld

Telefon 0521 – 55799670
Fax 0521 – 557 99 6715
E-Mail: realschule.heepen@bielefeld.de